Für Blüten- und Bachblüten, die die menschlichen Emotionen beeinflussen, gilt bis zum 1. Juli 2022 der Satz 9%.
Ab dem 1. Juli 2022 wird dies nicht mehr der Fall sein, und es gilt dann der Mehrwertsteuersatz 21%. (mehr lesen)
Für Blüten- und Bachblüten, die die menschlichen Emotionen beeinflussen, gilt bis zum 1. Juli 2022 der Satz 9%.
Ab dem 1. Juli 2022 wird dies nicht mehr der Fall sein, und es gilt dann der Mehrwertsteuersatz 21%. (mehr lesen)